Die spektakuläre Erosionslandschaft des Elbsandsteingebirges Hochrangiges Arbeitstreffen zu UNESCO-Weltnaturerbe Sächsisch-Böhmische Schweiz23.11.2010 12:18 Die spektakuläre Erosionslandschaft des Elbsandsteingebirges soll Weltnaturerbe werden.
Lohmen/Bastei, 18. November 2010 - Vertreter des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz e. V. (TVSSW), der Ceske Svycarsko o.p.s. (CS) - die Gemeinnützige Gesellschaft Böhmische Schweiz -, der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz sowie Abgesandte aus Politik und Touristikwirtschaft aus Deutschland und Tschechien haben am Donnerstag bei einem Arbeitstreffen auf der Bastei das weitere Vorgehen bei ihren Bemühungen zur Aufnahme der grenzüberschreitenden Region Sächsisch-Böhmische Schweiz in die renommierte Liste der UNESCO-Welterbestätten besprochen.
Zu dem Arbeitstreffen eingeladen hatten Klaus Brähmig MdB, der Vorsitzende des TVSSW sowie Landrat Michael Geisler, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Böhmische Schweiz wurde prominent vertreten durch die Vorsitzende der CS, Dr. Sona Krítková sowie durch Radek Vonka, Mitglied des Rates des Bezirkes Ústí nad Labem, verantwortlich für regionale Entwicklung und Tourismus. Auch der Koordinator der SPD-AG Euroregion Elbe-Labe, Klaus Fiedler, sowie Abgesandte des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Generalkonsulates der Tschechischen Republik sind der Einladung gefolgt.
Als Experten beteiligten sich u. a. Horst Wadehn, Vorsitzender des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. sowie Dr. Birgitta Ringbeck, Delegierte der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe in Deutschland, an dem Gespräch.
Klaus Brähmig würdigte das Länder- und Parteigrenzen übergreifende Interesse am Thema Weltnaturerbe Sächsisch-Böhmische Schweiz: "Die heutige Zusammenkunft zeigt, dass das Engagement für ein UNESCO-Prädikat für die weltweit einzigartige Landschaft des Elbsandsteingebirges längst keine Frage der Zugehörigkeit zu einem politischen Lager mehr ist. Die Region will den Titel - und sie hat beste Chancen, ihn auch zu bekommen. Wir sollten nun gemeinsam alles daran setzen, die Nominierung schnell weiter voran zu bringen."
Im Mittelpunkt des Treffen standen unter anderem die Fragen: Was bedeutet der UNESCO-Titel für die Region? Welche Chancen und Risiken sehen die beteiligten Partner? Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Welche konkreten Schritte sind jetzt zu gehen?
Sowohl die deutsche als auch die tschechische Seite fassten noch einmal die in der Vergangenheit zum Thema erstellten Studien zusammen. Fazit: Der UNESCO-Welterbetitel wäre aus touristischer Sicht für die Region ein klarer Gewinn. Zwar wird kein drastischer Anstieg der Besucherzahlen erwartet, wohl aber deren günstigere saisonale Verteilung als auch eine Verbesserung der Besucherstruktur - besonders im Hinblick auf Kaufkraft und Internationalität.
Die Sächsisch-Böhmische Schweiz wäre neben der Fossillagerstätte Grube Messel und dem ebenfalls grenzüberschreitenden deutschen Wattenmeer die dritte Naturerbestätte Deutschlands. Auf deutscher Seite umfasst der Gebietsvorschlag ein circa 210 Quadratkilometer großes Areal. Es soll besonders die charakteristischen Felsgebiete, die Verebnungs- und Inselberggebiete sowie den Elbecanyon berücksichtigen und den Nationalpark Sächsische Schweiz mit einschließen. Die Elbe als wichtiger Erosionsfaktor soll in das zu schützende Gebiet integriert werden.
Die aktuelle Planung sieht für die Antragstellung ein Schutzgebiet vor, das sich auf den Nationalpark Sächsische Schweiz, den Nationalpark Böhmische Schweiz, sowie das Elbtal zwischen Decín und Pirna erstreckt. Die umgebenden Landschaftsschutzgebiete Sächsische und Böhmische Schweiz sollen dabei als Pufferzone fungieren. Besonderer Fokus liegt auf der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in Gebieten der Sächsisch-Böhmischen Schweiz.
Für eine Nominierung der Region als Weltnaturerbestätte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Als größter zusammenhängender Kreidesandsteinerosionskomplex Europas erfüllt das Elbsandsteingebirge das Alleinstellungskriterium und ist somit von universellem Wert im Sinne der Welterbekonvention. An der Beschaffenheit der Region lässt sich ein Abschnitt der Erdgeschichte vergleichslos nachvollziehen. Selbst im internationalen Vergleich wird deutlich, dass die Sächsisch-Böhmische Schweiz hinsichtlich der Vielfalt an Gesteinsformationen konkurrenzlos ist. Auf kleinem Raum ist an der deutsch-tschechischen Grenze die Geschichte einer einzigartigen Landschaft von der Kreidezeit bis heute erlebbar. Die Maßgabe der Unversehrtheit erfüllt die Region insofern, als trotz einer bis ins Mittelalter zurückreichenden Siedlungs- und Nutzungsgeschichte eine herausragende räumliche Integrität nachweisbar ist.
Bereits im Jahr 2006 kam eine Potenzialanalyse für eine Aufnahme von Teilen der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als Weltnaturerbegebiet der UNESCO zu dem Schluss, dass sich die Region aufgrund ihrer Naturwerte um die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO bewerben kann. Die Untersuchung der Freiberger GEO montan GmbH belegt umfassend, dass die Sächsisch-Böhmische Schweiz aus ästhetischen und wissenschaftlichen Gründen von beträchtlichem Wert für gegenwärtige und zukünftige Generationen ist.
Für eine Aufnahme in die namhafte Liste der UNESCO-Welterbestätten muss des Weiteren ein langfristiger Schutz der Sächsisch-Böhmischen Schweiz durch Gesetze gewährleistet sein. Auch dieses Kriterium ist erfüllt, da die Region mit ihren charakteristischen Tafelbergen, Felsriffen und vulkanisch geformten Kegeln auf beiden Seiten der deutsch-tschechischen Grenze seit Jahren durch Landschaftsschutzgebiete und Nationalparks geschützt und somit in entsprechende Entwicklungs- und Verwaltungspläne eingebunden ist.
Unterstützt wird die Nominierung des Elbsandsteingebirges parteiübergreifend durch Landkreise und Kommunen, Verbände und Vereine. Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz hatte bereits 2004 mehrheitlich beschlossen, einer Nominierung von Teilen der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als Weltnaturerbe der UNESCO zuzustimmen. Nun soll das Projekt - möglicherweise unter Federführung der böhmischen Partner - schnell weiter vorangebracht werden.
Eine potenzielle Welterbestätte muss zunächst mindestens ein Jahr lang auf der Tentativliste, das heißt Anmeldeliste, der UNESCO-Welterbestätten eingetragen sein, um anschließend per Antrag in das Nominierungsverfahren gehen zu können. Dieser Antrag kann jeweils zum 1. Februar eines Jahres beim Komitee für das Erbe der Welt eingereicht werden. Circa eineinhalb Jahre darauf, also im Herbst des folgenden Jahres, erfolgt die Evaluierung des Antrages durch die verantwortliche International Union for Conservation of Nature (IUCN) vor Ort. Die Titelvergabe kann im Sommer des darauffolgenden Jahres, das heißt etwas mehr als zwei Jahre nach Antragstellung, durch das Welterbekomitee in Paris erfolgen.
Der TVSSW sowie die CS werden sich im Folgenden mit den verantwortlichen Umweltministerien über die weitere Vorgehensweise für die Eintragung auf die Tentativliste der Welterbestätten verständigen.
Das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", kurz Welterbekonvention, wurde 1972 von der UNESCO verabschiedet. Mit diesem international bedeutenden Instrument verpflichtet sich die Völkergemeinschaft zum Schutz einmaliger Kultur- und Naturlandschaften.
(TVSSW)
Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
Sebastian Thiel
Bahnhofstr. 21
01796 Pirna
+49 351 3148890
http://www.saechsische-schweiz.de/ |