Sonderausstellung: Hexen - Wahn und Wirklichkeit Freier Eintritt für Hexen auf Schloss Nossen26.04.2005 12:40 Hexe bezeichnet im Volksglauben zauberkundige Frauen, die angeblich im Dienste von Dämonen und Teufeln stehen und mittels der ihnen innewohnenden magischen Kräfte einen meist schädigenden Einfluss auf andere Menschen ausüben (männliche Entsprechungen sind Hexenmeister und Zauberer). Aufgrund der ihr zugeschriebenen Macht, die Gesetze der Natur aufzuheben und die geltenden Regeln des Gemeinschaftslebens zu stören, erscheint die Hexe als angsterregende Gestalt. Märchen, Sagen und bildende Kunst haben das Bild der Hexe typisiert, sowohl als Schreckgestalt (alte Frau mit Buckel, triefenden Augen, roten Haaren, Kopftuch, Stock) als auch als verführerisch jung oder wollüstig reife Frau (meist unbekleidet, mit aufgelösten Haaren). Verbunden mit dem Hexenglauben sind ferner: Flug durch die Luft (meist auf einem Besen), Verwandlung in Tiere, Herbeiführung von Krankheit, Streit, Tod und Naturkatastrophen, esoterische Versammlungen und orgiastische Tanzeinlagen. Der Glaube an die Realität von Hexerei und die gelegentliche Bestrafung von Zauberern und Hexen finden sich in sehr vielen Kulturen und allen Zeiten, während die systematische Verfolgung von Hexen auf drei Jahrhunderte (etwa 1450 bis 1750) und auf das christliche Westeuropa begrenzt ist. (zit. nach „Der große Brockhaus”)
Der Anlass, die Ausstellung „Hexen – Wahn und Wirklichkeit” vom 30.04. bis 21.08.2005 im Schloss Nossen zu zeigen, liegt in der Geschichte des Schlosses begründet. „Amt und Gerichtsbarkeit” sind u. a. Thema in den musealen Räumen des Schlosses.
Auch im Amt Nossen gab es Hexenprozesse. Im Staatsarchiv Leipzig sind Gerichtsakten zu den hier nachweisbaren Hexenprozessen erhalten: Zwischen 1648 und 1709 gab es insgesamt 17 Prozesse.
Quelle: schloesserland-sachsen.de |