Hotel:
Meine Rechte als Gast

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21.07.2020 11:06
Nicht immer fällt das Hotel wie gewünscht aus. Manchmal sind es Kleinigkeiten, manchmal Umstände, die den Besuch und die Übernachtungen schmälern. Doch welche Rechte haben Gäste überhaupt bei Problemen? Wir haben einmal die wichtigsten Punkte kurz zusammengestellt.

Besonders häufig passiert es, dass das Zimmer noch nicht bezugsfertig ist und der Gast warten muss. Allerdings kann der Kunde hierbei keine Rechte für sich ableiten. Die zusätzliche Wartezeit wird von Gerichten als Unannehmlichkeit gewertet, da der erste als auch letzte Tag nicht als Erholung gilt, sondern lediglich als Anreise- und Abreisetag.

Diese Rechte hat der Gast im Hotel
Überbelegung kommt ebenfalls häufiger vor. Ist das reservierte Zimmer bereits vergeben, muss ein anderes –gleichwertiges- gestellt werden oder es gibt das Geld zurück. Unter Umständen kann auch eine Entschädigung bis zu 25 Prozent eingeklagt werden. Das gilt für Pauschalreisende seit 2018. Das gilt dann, wenn der Gast auf ein anderes Hotel ausweichen muss. Teilweise kann auch eine Entschädigung für verlorene Urlaubstage eingeklagt werden, wenn sich der Urlaub dadurch verzögert, verkürzt oder ganz erledigt. Allerdings muss durch den Gast Klage erhoben werden und das kann sich über Monate und Jahre ziehen.

Kein Meerblick
Wer trotz seiner Buchung keinen Meerblick bekommt, hat Anspruch auf einen Rabatt bis zu 7 Prozent. Das gleiche gilt, wenn sich das Hotelzimmer deutlich zu dem auf dem Produktfoto unterscheidet. Allerdings sind beispielsweise hässliche Vorhänge kein Mangel.

Ein Zimmer sollte stets ordentlich und sauber sein. Ist das nicht so, hat der Gast zunächst die Person auf Nachbesserung aufzufordern. Alternativ kann er auch ein gleichwertiges Hotelzimmer bekommen. Klappt das jedoch nicht, kann es bis zu 60 Prozent Nachlass geben. Wer zudem Bettwanzen entdeckt, hat nicht nur Anspruch auf einen neuen Raum, sondern auch einen Nachlass von bis zu 75 Prozent.

Getränke ja – Freunde nein
Gäste dürfen Getränke und Snacks mitbringen, auch dann, wenn eine gefüllte Minibar vorhanden ist. Das darf der Hotelier nicht untersagen. Ebenso wie die Pizzabestellung ins Hotelzimmer. Bekommt der Gast aber Besuch, der über Nacht auf dem Zimmer verbleibt, kann das Hotel eine zusätzliche Übernachtung berechnen.

Wichtig sind Beweise
In den meisten Fällen muss später Klage erhoben werden. Eine Klage ist aber nicht automatisch erfolgreich. Es bedarf umfangreicher Nachweise. Das beste Smartphone für Ihre Bedürfnisse sollte daher mit einem guten Speicher ausgelegt sein und über eine gute Kamera verfügen. Machen Sie von allen Punkten Fotos, Videos und das mehrfach. Bitten Sie andere Gäste als Zeugen dazu (notieren Sie sich die Namen und Adressen). Umso mehr Sie als Nachweis erbringen können, desto besser sind später die Chancen vor Gericht.

Ruhe im Hotel
Ein Hotelzimmer soll ruhig sein. Bei Lärm bis spät in die Nacht, kann es bis zu 20 Prozent Nachlass geben. Aber: Kinderlärm ist leider kein Mangel! Im letzteren Falle empfiehlt sich ein spezielles Hotel, in dem Kinder verboten sind.

Die Rechnung bei Abreise
Ganz wichtig ist der Blick bei der Abreise auf die Rechnung. Häufig sind Fehler zu finden, die nicht nur ärgerlich, sondern vor allem teuer für den Gast sind. Tauchen Posten auf, die der Gast nicht bestellt hat, ist der Hotelbetreiber in der Pflicht. Kann dieser keinen Nachweis über die Leistung erbringen, braucht der Gast den Posten nicht zu bezahlen.