11.04.2016 08:19Festgottesdienst mit mehr als 6500 Teilnehmern in der Arena zu Kaltenberg - anschließende Feier auf Schloss Kaltenberg.
Am Ende dieses Artikels finden Sie auch ein Statement von Prinz Luitpold von Bayern zur aktuellen Diskussion um das Reinheitsgebot.
Titelbild: Schloss Kaltenberg. Copyright: Ritterturnier Kaltenberg Veranstaltungs-GmbH
500 Jahre Reinheitsgebot – Anlässlich dieses besonderen Jubiläums findet am 23. April in der Arena auf Schloss Kaltenberg ein feierlicher Festgottesdienst mit anschließender Feier statt. Mehr als 6500 Mitglieder von bayerischen Schützen-, Trachten-, Musik- und Traditionsvereinen sind dabei der persönlichen Einladung von Prinz Luitpold von Bayern gefolgt. Die anwesenden Musiker der Vereine werden sich dabei zu einem 1300 Mann starken Orchester zusammenschließen und den Festgottesdienst begleiten.
„Ohne Bayern kein Bier. Ohne Bier kein Bayern“, mit dieser Formel bringt Prinz Luitpold von Bayern die besondere Bedeutung des Reinheitsgebotes für Geschichte und Kultur des Freistaates auf den Punkt. Dessen Familie, das Haus Wittelsbach, hat vor 500 Jahren das Reinheitsgebot erlassen. Das in der bayerischen Landesordnung von 1516 formulierte Gesetz, wonach Bier nur aus den Bestandteilen Hopfen, (Gersten-)Malz und Wasser bestehen dürfe, gilt als das älteste Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz der Welt.
In den Folgejahren konnte das Haus Wittelsbach dank des Weißbiermonopols die bayerischen Staatsfinanzen derart sanieren, dass Bayern im 30-jährigen Krieg eine besonders starke Rolle spielte und dadurch die Oberpfalz und die Kurfürstenwürde hinzugewann. Dieser Größenzuwachs ist später mit einer der Hauptgründe, weshalb Bayern im 19. Jahrhundert zum Königreich wurde. Wenn man so will, hat Bayern seine Königswürde nicht erheiratet, sondern ertrunken. „Ohne das Reinheitsgebot würde es Bayern in seiner heutigen Form nicht geben“, weiß Prinz Luitpold von Bayern. Noch heute ist Bier aus der bayerischen Kultur nicht wegzudenken. Kein großes Fest wird in Bayern ohne Bier gefeiert. Das gilt für regionale Feste ebenso wie für das weltweit berühmte Oktoberfest.
Um das
500-jährige Jubiläum des Reinheitsgebotes angemessen zu begehen, hat Prinz Luitpold von Bayern Mitglieder von bayerischen Heimatvereinen persönlich zu einem Fest nach Schloss Kaltenberg eingeladen. Die Rückmeldungen auf die Einladung sind überwältigend.
Dort, wo sonst das weltbekannte Kaltenberger Ritterturnier stattfindet, werden sich am Samstag, den 23. April mehr als 6500 Mitglieder von bayerischen Trachten-, Musik-, Traditions- oder Schützenvereinen aus ganz Bayern versammeln und einen mehr als zwei Kilometer langen Kirchenzug formen. Beim anschließenden Gottesdienst werden sich die Musiker der Vereine zu einem 1300 Mann starken Orchester zusammenschließen und die Schubert-Messe spielen.
„Neben dem Gedenken ist es uns auch ein Anliegen, den Traditionsvereinen eine Gelegenheit zu geben, sich an diesem Tag in Kaltenberg zu präsentieren und auszutauschen; und natürlich wollen wir alle auch gemeinsam miteinander feiern“, erklärt Prinz Luitpold von Bayern. Dafür wird eigens noch ein zusätzliches Festzelt aufgestellt. Für Musik sorgen die Musiker der eingeladenen Vereine. Es wird Goaßlschnalzer und Böllerschützen geben, dazu natürlich Bier und Tanz – bayerisches Brauchtum in Reinkultur.
Das wird man auch am Folgetag, am Sonntag, den 24. April, in Kaltenberg erleben. Aufgrund der überwältigenden Resonanz auf das Festtags zuvor, hat sich Prinz Luitpold von Bayern dazu entschieden, ab 10:00 Uhr auf dem Schlossgelände zu einem großen Volksfest einzuladen. Wer mitfeiern will, ist herzlich eingeladen. Der Eintritt zur Jubiläumsfeier des Reinheitsgebotes ist frei und die Mass Bier wird zum Jubiläumspreis von 500 Cent angeboten.
Fakten Festgottesdienst 500 Jahre Reinheitsgebot
Wann:
Samstag, 23. April 2016
Wo:
Schlossgelände und Arena in Kaltenberg
290 Vereine mit 190 Fahnenabordnungen
mehr als 6500 Teilnehmer aus ganz Bayern
1300 anwesende Musiker, die sich zu einem Orchester zusammenschließen
Zwei km langer Kirchenzug durch Kaltenberg
Ablauf
10.30 Uhr Kirchenzug mit Einzug in die Arena
11.30 Uhr Beginn des Gottesdienstes begleitet von einem 1300 Mann starken Orchester unter Leitung von Dirigent Daniel Klingl vom Blasorchester Geltendorf
13 Uhr Begrüßung durch Prinz Luitpold von Bayern
ab 13 Uhr Buntes Treiben mit Essen, Trinken, Musik und Tanz
15.00 Uhr Formationsschießen von 100 Böllerschützen im Auslauf der Arena
18.00 Uhr Gemeinsames Singen der Bayern-Hymne
Open End
Fakten Volksfest 500 Jahre Reinheitsgebot
Wann:
Sonntag, 24. April 2016
Wo:
Schlossgelände Kaltenberg
Eintritt frei für jedermann
Gelände öffnet ab 10:00 Uhr
Großes Festzelt
Blasmusik und Markttreiben
Sonderausstellung: Königliche Braukunst
Mass Bier zum Jubiläumspreis von 500 Cent (5 Euro)
Statement von Prinz Luitpold von Bayern zur aktuellen Diskussion um das Reinheitsgebot:
Warum das Reinheitsgebot nicht angegriffen werden darf:
Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet im Jahr, in dem sich die Verabschiedung des Reinheitsgebotes zum 500. Male jährt, Stimmen laut werden, die eben dieses Reinheitsgebot für überholt halten und meinen, dass es höchste Zeit wäre, es abzuschaffen.
Begründet werden diese Vorstöße damit, dass das Reinheitsgebot Kreativität und neue Produkte verhindere.
Für einen echten Brauer ist das Reinheitsgebot keine Fessel, sondern der Auftrag, sauber zu arbeiten.
In ein Bier gehören Hopfen, Malz, Hefe und Wasser. Nichts Anderes. Zucker, Mais, Enzyme, Geschmacksverstärker, künstliche Stabilisatoren oder Konservierungsmittel haben in einem guten Bier nichts verloren.
Wer das Reinheitsgebot angreift, öffnet jedoch all diesen Stoffen die Tür. Bier wäre kein Bier mehr. Es würde der Beliebigkeit ausgesetzt. Jeder Angriff auf das Reinheitsgebot ist daher ein Angriff auf das Bier selbst.
Das Reinheitsgebot gilt nicht umsonst als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt. Schon im Mittelalter setzten umtriebige Braumeister ihren Bieren Giftpflanzen zu, um die Wirkung des Rausches zu erhöhen. Todesfälle waren nicht selten die Folge dieser Panscherei. Das Reinheitsgebot war damals (und ist es noch heute) auch ein Verbraucherschutzgesetz. Wer Bier kaufte, sollte sicher sein, was er da zum Trinken bekam: ein reines, sauberes Naturprodukt. Dabei sollte es bleiben. Es gibt verschiedene Bierhefen und Hopfenarten, außerdem hunderte Sorten Braugerste. Aus diesen Zutaten lassen sich – sofern man sein Handwerk wirklich beherrscht – hunderte verschiedene Biere brauen. Wer meint, er brauche mehr Zutaten, kann sie gerne in seine
Getränke tun und verkaufen. Nur eben nicht unter dem Namen „Bier“. Denn sie sind kein Bier.
Wenn diese selbsternannten Brauer so einfallsreich sind: Warum überlegen sie sich keinen guten, neuen Namen für ihre kreativen alkoholischen Schaumgetränke? Warum versuchen sie unbedingt die Bezeichnung „Bier“ für sich zu missbrauchen? Ganz einfach: Die Angriffe auf das Reinheitsgebot zielen nicht etwa darauf ab, die Bierkultur zu bereichern, sondern sich die Beliebtheit des Bieres für eigene, neue Getränke zunutze zu machen. Mit dem Begriff „Bier“ auf einem Flaschenetikett ist das Marketing schließlich ungleich leichter als ohne.
Das Reinheitsgebot ist kein Selbstzweck, sondern es ist die Grundlage für die einzigartige Erfolgsgeschichte des Bieres. Dem Reinheitsgebot verdanken wir den klaren, unverwechselbaren Charakter des Bieres und die Sicherheit, ein reines sauberes Naturprodukt zu genießen. Nur so konnte Bier zu einem Volksgetränk werden, das in allen Gesellschaftsschichten zu Hause ist.
In diesem Sinne: Hopfen und Malz – Gott erhalt’s