Margensteuer
Die Margensteuer betrifft die Reiseveranstalter und beträgt 2% des Pauschalbetrags
Die Margensteuer ist eine Sonderregelung nach §25 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), die nicht nur in Deutschland gilt, sondern auch in den anderen EU-Lӓndern, wie z.B. in Österreich. Hier wurde die Sonderregelung bereits im Jahr 1995 eingeführt.
Alle Reisenden, die in Österreich von einem österreichischen Reiseveranstalter eine Reise in ein EU-Staat buchen, müssen zusätzlich 2% vom Gesamtpreis als Margensteuer entrichten. Die Margensteuer betrifft somit die Reiseveranstalter.
Sie wird übrigens nicht auf einer Rechnung gesondert aufgezeigt, die Margensteuer ist im Pauschalpreis der Reise bereits eingepreist.
Alle Reisenden, die in Österreich von einem österreichischen Reiseveranstalter eine Reise in ein EU-Staat buchen, müssen zusätzlich 2% vom Gesamtpreis als Margensteuer entrichten. Die Margensteuer betrifft somit die Reiseveranstalter.
Sie wird übrigens nicht auf einer Rechnung gesondert aufgezeigt, die Margensteuer ist im Pauschalpreis der Reise bereits eingepreist.